S. F.     22 12 2017, 18:46

Fünftes Hauptstück, von der Rechtspflege auf dem platten Lande.

Zu der Gerichtsbarkeit eines jeden Justizamts, gehören die Eingesessenen aller Städte, Flecken, Dörfer und Örter, welche unter der Gerichtsbarkeit der Domainenämter, aus welchen das Justizamt errichtet ist, gestanden haben. Zu Justizbeamten werden geprüfte Männer bestellt, und sie bekommen Besoldung. Die Oekonomiebeamten behalten die Besorgung aller Policey- und Oekonomiesachen, den Dienstzwang und die Hebung der Amtsgefälle, ohne daß sich die Justizbeamten in diese Geschäfte mischen dürfen. Hingegen alle Vorfälle und Streitigkeiten der Amtseingesessenen, welche ihr Vermögen und Recht betreffen, folglich alle actus voluntariae et contentiosae jurisdictionis, welche der Entscheidung eines ordentlichen Richters oder Justizcollegii unterworfen sind, die Prägravations Klagen und alle Cameral-Justiz-Sachen, welche in der zweyten Instanz an die Krieges- und Domainenkammer gelangen, und endlich alle Criminal-Fälle, gehören für den Justiz-Beamten. Wenn auch die Amtsunterthanen über Bedrückung der Oekonomiebeamten sich beschweren, sollen die Justizbeamten die Erklärung der Oekonomiebeamten fordern, und die Sachen in der Güte beyzulegen suchen, findet aber der Vergleich nicht statt, so sollen sie davon an die Krieges- und Domainen Kammer zur rechtlichen Hülfe Bericht abstatten.Sie müßen auch auf die Erhaltung der Gerechtsame der Domainenämter, auf die Beobachtung der Königlichen Verordnungen, auf böse Misbräuche, und auf öffentliche Laster und Verbrechen, Acht haben. Für ein jedes Domainenamt müßen sie alle Monat einen festgesetzten Gerichtstag, oder auch wohl nach dem Umfang desselben, und nach der Menge der darin vorkommenden Rechtssachen, mehr als einen Tag, halten. Am Gerichtstage bestehet das Gericht aus dem Pacht- oder Oekonomiebeamten, aus dem Justizbeamten und aus dem Actuario. Der Justiz-Beamte hat die Direction der Processe und gerichtlichen Handlungen allein, der Oekonomiebeamte aber hat dabey ein votum consultativum, so est es auf den oekonomischen Nutzen und die Erhaltung der Unterthanen ankommt. Der Actuarius schreibet das Protocoll, und hat die Ausfertigung. Ein jedes Domainenamt hat seine Gerichtsstube, in welcher das Gericht gehalten wird: es wird auch die Registratur von Justiz-Sachen in jedem Domainenamt verwahret. Alle Abschoß-, Laudemien-,Erbpachts-, Recognitions-, Loß-, Kaufs,-Annehmungs,- gerichtliche Strafgelder, Trauscheinsgebühren, Zählgelder, (wo sieüblich sind), und alle Gerichtsgefälle und Gebühren, die Eintragungs Jura der nicht amtssäßigen Erbpacht und Erbzinsgüter, über welche die Justizämter die Hypothekenbücher durch Auftrag der Krieges- und Domainenkammer führen, fließen gänzlich in die Sportul-Casse, so wie die volle Besoldung der Oekonomie-Beamten, welche zur Zeit dieser Verordung auf dem Etat stand. Aus dieser Casse bekommen die Oekonomie Beamten ihre halbe, und die Justiz-Beamten ihre ganze Besoldung, es empfängt auch die Domainen-Renthen daraus die ihr angewiesenen Summen, das Ober-Revisions-Collegium etwas gewisses, die Amtsgefängnisse werden daraus erbauet, und was sonst die Justizverwaltung erfordert, wird daraus bestritten. Der Überschuss, welcher sich nach Abzug aller dieser Ausgaben annoch finder, kan und soll in den Cassen verbleiben, und zu keinem anderen Behuf jemals angewendet oder vorgeschlagen werden. Alles dieses und noch ein mehreres, ist aus dem Edict vom 10ten Jun 1770 zu ersehen, welches der König selbst unterschrieben hat, und den Titul führet: Reglement für die zu Verwaltung einer prompten und unpartheyischen Rechtspflege auf den Königlichen Aemtern von Trinitatis 1770 an, angeordneten Justizämter in der Churmark.


Administrator     30 12 2017, 14:54

Liebe "S.F". Herzlichen Dank! :)


S.F.     17 01 2018, 19:57

Da nich für ;-) Habe ich gerne gemacht. Solange es Druckschrift ist, ist es kein großes Problem. Bei handschriftlichem wird es dann doch manchmal ziemlich knifflig und schwierig. Herzl. Grüße


Frank     27 07 2018, 11:55

Das ist zwar ganz nett übersetzt aber auch recht ungenau, möchten Sie eine etwas präzisere Übersetzung?

Beispiel Satz eins: "Zu der Gerichtsbarkeit eines jeden Justizamts, gehören die Eingesessenen aller Städte..." von "sterben" steht da nichts Viele Grüße aus Berlin


Frank     27 07 2018, 11:56

Sorry, ich hatte die "übersetzungsfunktion" im Browser an, es wird doch richtig sein!


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